Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es, die rechtliche Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter selbst in die Hand zu nehmen und festzulegen, wer bei Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit die notwendigen Entscheidungen treffen soll.
Bereiche, die die Vollmacht umfassen kann:

  • Vertretung vor Ämtern und Behörden
  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Heim-/Wohnungsangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

 


 

Ehepartner:innen, Kinder oder nahe Verwandte können nicht selbstverständlich und in allen Belangen für die Betroffenen handeln oder sie rechtlich vertreten.


Seit dem 01.01.2023 gilt das Ehegattennotversorgungsrecht nach §1385 BGB:


„Wenn eine verheiratete Person […] selbst nicht mehr in der Lage ist, in Gesundheitsangelegenheiten zu entscheiden, darf der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin grundsätzlich Entscheidungen für sie treffen.
Der bzw. die vertretende Ehepartner bzw. -partnerin kann dann z. B. in ärztliche Untersuchungen oder Heilbehandlungen einwilligen oder Krankenhaus- und Behandlungsverträge abschließen“
 (Bundesministerium der Justiz)

 

-->  Es gilt zu beachten:

  • Um die Vertretung die/den Ehepartner:in auszuüben benötigen Sie eine ärztliche Feststellung zur/zum Patient:in.
  • Die Gültigkeit beträgt längstens 6 Monate, ab Datum der Ausstellung. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Gültigkeitsbereich: Ausschließlich Gesundheitsangelegenheiten
  • Damit kann nur die Notvertretung von Ehepartnern untereinander geregelt werden, nicht die Vertretung von weiteren nahen Angehörigen.

 


Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen haben, dann kann der Bevollmächtigte sofort und auch in den von Ihnen bestimmten Aufgabenkreisen handeln.

 

Gerne können Sie die Vorsorgevollmacht anschauen und auch herunterladen. Wir empfehlen Ihnen einen Termin mit uns zu vereinbaren um die Details und Feinheiten direkt klären zu können.

 

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Vorsorgevollmacht
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