Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es, die rechtliche Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter selbst in die Hand zu nehmen und festzulegen, wer bei Verlust der eigenen
Handlungsfähigkeit die notwendigen Entscheidungen treffen soll.
Bereiche, die die Vollmacht umfassen kann:
Ehepartner:innen, Kinder oder nahe Verwandte können nicht selbstverständlich und in allen Belangen für die Betroffenen handeln oder sie rechtlich vertreten.
Seit dem 01.01.2023 gilt das Ehegattennotversorgungsrecht nach §1385 BGB:
„Wenn eine verheiratete Person […] selbst nicht mehr in der Lage ist, in Gesundheitsangelegenheiten zu entscheiden, darf der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin
grundsätzlich Entscheidungen für sie treffen.
Der bzw. die vertretende Ehepartner bzw. -partnerin kann dann z. B. in ärztliche Untersuchungen oder Heilbehandlungen einwilligen oder Krankenhaus- und
Behandlungsverträge abschließen“
(Bundesministerium der Justiz)
--> Es gilt zu beachten:
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen haben, dann kann der Bevollmächtigte sofort und auch in den von Ihnen bestimmten Aufgabenkreisen handeln.
Gerne können Sie die Vorsorgevollmacht anschauen und auch herunterladen. Wir empfehlen Ihnen einen Termin mit uns zu vereinbaren um die Details und Feinheiten direkt klären zu können.