Die Betreuungsverfügung

Wenn es keine Person im näheren Umfeld gibt, die durch eine Vorsorgevollmacht oder eine ehrenamtliche Betreuung ihre Angelegenheiten übernehmen kann oder will, dann sollten Sie über eine Betreuungsverfügung nachdenken.

 

Mit der Betreuungsverfügung können Sie Person, Wünsche und Handlungen des möglichen Betreuers festlegen. Sie richtet sich an das Amtsgericht, welche auf die Einhaltung Ihrer Wünsche achtet.

 

Gerne können Sie sich die Betreuungsverfügung anschauen und herunterladen. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich einen Beratungstermin zu vereinbaren.

 

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Betreuungsverfügung
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