Eine gesetzliche Betreuung muss beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden.
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den ersten Wohnsitz.
Für Bewohner der Inseln Föhr und Amrum ist das Betreuungsgericht Niebüll zuständig.
Die Anregung kann durch jede volljährige Person erfolgen. Dafür muss man nicht geschäftsfähig sein. Im Grundsatz genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie dem Gericht mitteilen, dass Sie für eine volljährige Person oder sich selbst eine Betreuung für notwendig halten. Das Betreuungsgericht wird dann automatisch tätig.
Für einen Antrag an das für die Inseln Föhr und Amrum zuständige Betreuungsgericht Niebüll finden Sie einen Vordruck im Downloadbereich.