Kann ich die Rechtsgeschäfte meiner Eltern / meines Ehegatten auch ohne Vollmacht oder gesetzliche Betreuung führen?

Nein.

Zwar können Ehegatten Rechtsgeschäfte für beide Ehepartner abschließen, das gilt aber nur für Dinge zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs (z.B. auf Rechnung des Ehegatten das Auto tanken).

Egal, ob es ein Antrag bei der Pflegekasse oder bei der Rentenkasse ist: Um hier eine rechtkräftige Unterschrift leisten zu können, benötigen Sie den Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie die bevollmächtigte Person oder rechtliche/r Betreuer/in sind.