Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?
01.01.2023:
Das bisherige
„Betreuungsbehördengesetz“ wird durch das „Betreuungsorganisationsge-
setz“ (BtOG) abgelöst.
Durch das
„Gesetz zur Reform
des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ wird das bis-
herige Betreuungsrecht
nicht nur inhaltlich geändert, sondern auch gesetzlich neu strukturiert.
Im „Bürgerlichen Gesetzbuch“
(BGB) befinden sich jetzt
die Bestimmungen über die Betreu-
erbestellung, die Führung
der Betreuung, die Aufgaben des Betreuungsgerichts und die Ver-
gütung und den
Aufwendungsersatz zusammengefasst im Familienrecht als gesonderter Titel
„Rechtliche
Betreuung“.
Das „Vormünder- und
Betreuervergütungsgesetz“ (VBVG) bleibt dagegen in veränderter
Form bestehen.
Die bisherigen Regelungen
werden durch das Reformgesetz verändert, ersetzt oder entfallen.
Neue Regelungen treten
hinzu