Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?

01.01.2023:

Das bisherige „Betreuungsbehördengesetz“ wird durch das „Betreuungsorganisationsge-
setz“ (BtOG) abgelöst.

 

Durch das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ wird das bis-
herige Betreuungsrecht nicht nur inhaltlich geändert, sondern auch gesetzlich neu strukturiert.

 

Im „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (BGB) befinden sich jetzt die Bestimmungen über die Betreu-
erbestellung, die Führung der Betreuung, die Aufgaben des Betreuungsgerichts und die Ver-
gütung und den Aufwendungsersatz zusammengefasst im Familienrecht als gesonderter Titel
„Rechtliche Betreuung“.


Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz“ (VBVG) bleibt dagegen in veränderter
Form bestehen.


Die bisherigen Regelungen werden durch das Reformgesetz verändert, ersetzt oder entfallen.
Neue Regelungen treten hinzu