Die Finanzierung der Betreuungsvereine setzt sich zusammen aus den Vergütungen, welche die im Verein tätigen Vereinsbetreuer/innen erarbeiten, den Spenden und Mitgliedsbeiträgen sowie häufig Fördergeldern vom Kreis / der kreisfreien Stadt und des jeweiligen Bundeslandes. Die Förderung der Vereine wird je nach Bundesland sehr verschieden gehandhabt.

 

In Schleswig-Holstein wurde zum Jahr 2015 die Förderung durch das Land und auch in einigen Kreisen erhöht.

 

Voraussetzung für die Fördergelder ist die sog. Querschnittsarbeit. Die anerkannten Betreuungsvereine haben den Auftrag, über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren, ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte zu beraten und auch Einzelpersonen bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu unterstützen. Solche Beratungen bieten die Betreuungsvereine grundsätzlich kostenlos an.

 

Ebenso gehören Informationsveranstaltungen und Seminare dazu.

 

Wer Interesse an dem Amt des rechtlichen Betreuers hat, wird durch die Vereine geschult und kann sich bei allen Fragen rund um die rechtliche Betreuung an uns wenden.