Wer bezahlt den gesetzlichen Betreuer?

Betreute, die nicht mittellos sind, also Vermögen haben, müssen die Vergütung eines Berufsbetreuers bzw. die Aufwandsentschädigung und Auslagen des ehrenamtlichen Betreuers aus ihrem Vermögen bezahlen. Ob jemand mittellos ist, richtet sich nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts. Bei mittellosen Betreuten wird der gesetzliche Betreuer vom Staat bezahlt.

 

Ein ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer hat Anspruch auf eine jährliche Aufwandspauschale von derzeit 399 €.

Berufsbetreuer werden nach einem festgelegten Stundensatz bezahlt. Die Anzahl der vergüteten Stunden ist vorgegeben und reduziert sich im Lauf der Betreuung. Nach dem ersten Jahr kann eine Betreuung höchstens knapp 200,- € im Monat kosten. Näheres dazu können Sie bei den Vereinen erfragen.