Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?
Das Betreuungsrecht ist ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Grundlagen für die gesetzliche Betreuung stehen unter Familienrecht, Titel 2: Rechtliche Betreuung und umfassen die §§ 1896 - 1908 BGB.
Diese Paragraphen gelten teilweise auch für Bevollmächtigte; unter anderem die Vorgaben für Patientenverfügungen (§§ 1901a ff.) sowie für Unterbringungsmaßnahmen (§ 1906).
Weitere Gesetze, in denen Sie detaillierte Informationen zum Betreuungsverfahren etc. finden, sind:
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und
Betreuungsbehördengesetz (BtBg)