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Hier finden Sie Informationen nach Schlagwort sortiert:

 

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Betreuerbestellung

Patientenombudsleute / Pflegeombudsfrau

Pflegegeld

Pflegestützpunkt Nordfriesland

Steuerfreibetrag für ehrenamtliche rechtliche Betreuer

Wohnraumanpassung für Menschen mit Demenz

Zwangsbehandlung

 

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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

 

01. September 2011

 

Freie Fahrt im Nahverkehr

Deutschlandweit kostenfreie Fahrten für Menschen mit orange-grünem Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke

 

Zum 1. September wurden die Streckenverzeichnisse, die die freie Fahrt in den Bahnen im Umkreis von 50 km erlaubt haben, abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt können sämtliche Regionalzüge und Nahverkehrsverbindungen deutschlandweit kostenfrei genutzt werden.

 

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Betreuerbestellung

 

27. April 2012

 

"Nie den Respekt verlieren!"

 

Unter dieser Überschrift veröffentlichte der EPPENDORFER, Fachzeitung für Psychiatrie, einen Artikel über eine Podiumsdiskussion zur gesetzlichen Betreuung. Der Artikel stellt in verständlicher Form dar, wie eine Betreuerbestellung abläuft.

 

Den Artikel, den uns die Zeitung freundlicherweise als pdf-Datei zur Verfügung gestellt hat, können Sie hier herunterladen.

 

Hintergrundinformationen zum EPPENDORFER sowie Leseproben gibt es hier.

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Patientenombudsleute / Pflegeombudsfrau

 

14. März 2011

 

Patientenombudsmann / -frau Schleswig-Holstein e.V.

 

Kostenloser Rat für Patientinne und Patienten im Gesundheitssystem

 

Der gemeinnützige Verein "Patientenombudsmann/ -frau e.V." bietet Rat und Hife bei Problemen und / oder Konflikten, die zwischen Patienten und Ärzten oder Pflegeeinrichtungen entstehen können. Die Ombudsleute sind in ihrer Funktion unabhängig und unterliegen keiner Einflussnahme durch Dritte; sie kennen jedoch aus ihren beruflichen Erfahrungen heraus sowohl die Sicht der Patienten als auch der Ärzte und können daher vermitteln, bevor sich bei einem Konflikt die Fronten verhärten.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.ombudsmann-sh.de.

 

Rat & Hilfe für PatientInnen ° Hilfe und Schlichtung bei Pflegeproblemen

 

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Pflegegeldhöhe

 

18.Dezember 2012

 

Änderungen im Pflegegeld ab Januar 2013

 

Das Pflegegeld erhöht sich zum 1.1.13 für Pflegebedürftige der Pflegestufen I und II, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Dies ist z.B. bei Demenz oder manchmal auch bei einer psychischen Erkrakung des Pflegebedürftigen der Fall.

 

PS I: von 235,- € auf 305,- €

PS II: von 440,- € auf 525,- €

PS III bleibt unverändert auf 700,- €.

 

Außerdem wird Pflegegeld während einer Kurzzeitpflege zur Hälfte weiter gezahlt (bisher: kompletter Wegfall), und auch die Höchstgrenzen für Sachleistungen (z.B. durch einen professionellen Pflegedienst) steigen für die Pfllegestufen I und II.

 

Hier die Quelle auf dem Pflegegeld-Portal, und, etwas unübersichtlich, die offizielle Pressemitteilung.

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Pflegestützpunkt

 

28. Oktober 2010

 

Pflegestützpunkt Nordfriesland

 

Im Sommer 2010 hat der Pflegestützpunkt Nordfriesland seine Arbeit aufgenommen. Ziel des Stützpunktes ist es, die vielen Angebote im Pflegebereich, beginnend bei Haushaltshilfen, über ambulante Pflege und Hausnotrufanbieter bis zur vollstationären Pflege sowie die verschiedenen Beteteiligten besser zu koordinieren und einen Anlaufpunkt zu schaffen, der für Ratsuchende eine Wegweiserfunktion hat.

 

Auch Pflegeberatungen zu Hause sind möglich. Termine dafür können mit dem Pflegestützpunkt unter der Telefonnummer 04841 / 897031 vereinbart werden. Die Beratungen führt Frau Ulrike Petersen, Altenpflegerin und Pflegedienstleitung, durch.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein unter www.pflege.schleswig-holstein.de oder Sie senden eine Mail an pflegestuetzpunkt@nordfriesland.de .

 

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Steuerfreibetrag für Ehrenamtliche

 

19. Januar 2011

 

Stärkung des Ehrenamts bei Betreuung und Vormundschaft
- Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuer an Übungsleiterpauschale angeglichen -

 

Für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuungen und Pflegschaften wird die Befreiung von der Einkommenssteuerpflicht erweitert.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 werden pauschale Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Vormundschaft, für die ehrenamtliche rechtliche Betreuung und Pflegschaft bis zu einem Jahresbetrag von 2.100,- Euro steuerfrei. Bisher waren es nur 500,- €. Die Neuregelung sorgt dafür, dass ehrenamtliche Betreuer steuerlich genauso behandelt werden wie andere ehrenamtlich Tätige, etwa Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher.

Die Steuerbefreiung setzt ein klares Signal zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Die wachsende Zahl älterer Menschen und die Zunahme der Vereinzelung gerade im hohen Alter führen zu einem steigenden Betreuungsbedarf. Die Neuregelung ermöglicht gerade ehrenamtlichen Betreuern außerhalb des Familienkreises, mehrere Betreuungen gleichzeitig zu übernehmen, ohne dadurch steuerlichen Aufwand betreiben zu müssen.
Die Gesetzesänderung verbessert die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und vereinfacht die Arbeit von ehrenamtlich tätigen Betreuern und Vormündern. Die Regelung ist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden.

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Wohnraumanpassung für Menschen mit Demenz

 

4. August 2010

 

Von Bewegungsmeldern und Hüftschutzhosen

 

Der "EPPENDORFER", Zeitung für Psychiatrie, hat in seiner aktuellen Ausgabe 7&8 2010 einen spannenden Artikel zum Thema Wohnberatung und Wohnraumanpassung. Dort finden Sie weitere Hintergrundinformationen zu diesem Thema, das ja auch der Kern der Vorträge auf Amrum und Föhr am 13. und 14. August sind.

 

Den Artikel gibts hier - weitere Informationen zum EPPENDORFER auf der website www.eppendorfer.de

 

Wir danken der Redaktion des Eppendorfer für die Erlaubnis, den Artikel hier mit veröffentlichen zu dürfen!

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Zwangsbehandlung

 

13. Mai 2013

 

Gesetzliche Änderungen zu Unterbringung und sog. Zwangsmaßnahmen

bei gesetzlich Betreuten und Vollmachtgebern

 

Der Änderung zugrunde liegen zwei Entscheidungen, nach denen eine zwangsweise ärztliche Behandlung, z.B. bei vorliegen einer psychischen Erkrankung, ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung nicht zulässig ist. Die Beschlüsse im Wortlaut: XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12, beide vom 20.06.2012

 

Die Rechtsprechung hat damit klar gestellt, dass die Behandlung von Patienten gegen ihren Willen nach der alten Gesetzeslage keine ausreichende Grundlage hatte.

 

Mit Wirkung vom 26.2.2013 wurde daraufhin der § 1906 BGB geändert, der die Voraussetzungen für eine Unterbringung sowie nun auch für ärztliche Zwangsmaßnahmen regelt. Neu dabei ist zum EInen, dass auch für Zwangsbehandlungen nun eine Betreuungsgerichtliche Genehmigung vorliegen muss, und zum anderen, dass mehrere Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen müssen, so z.B. der Versuch, den Betroffenen von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen.    

 

Den jetzt gültigen Gesetzestext im Wortlaut finden Sie hier.

 

Die Regelungen gelten dabei für rechtlich betreute Menschen ebenso wie für Menschen, die eine Vollmacht erteilt haben, aufgrund derer der Bevollmächtigte tätig werden soll.
Eine Vollmacht muss schriftlich vorliegen, wenn die Einwilligung zur Unterbringung mit umfassst werden soll!

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