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Hier finden Sie Informationen nach Schlagwort sortiert:
Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Betreuerbestellung
Patientenombudsleute / Pflegeombudsfrau
Pflegegeld
Pflegestützpunkt Nordfriesland
Steuerfreibetrag für ehrenamtliche rechtliche Betreuer
Wohnraumanpassung für Menschen mit Demenz
Zwangsbehandlung
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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
01. September 2011
Freie Fahrt im Nahverkehr
Deutschlandweit kostenfreie Fahrten für Menschen mit orange-grünem Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke
Zum 1. September wurden die Streckenverzeichnisse, die die freie Fahrt in den Bahnen im Umkreis von 50 km erlaubt haben, abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt können sämtliche Regionalzüge und Nahverkehrsverbindungen deutschlandweit kostenfrei genutzt werden.
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Betreuerbestellung
27. April 2012
"Nie den Respekt verlieren!"
Unter dieser Überschrift veröffentlichte der EPPENDORFER, Fachzeitung für Psychiatrie, einen Artikel über eine Podiumsdiskussion zur gesetzlichen Betreuung. Der Artikel stellt in verständlicher Form dar, wie eine Betreuerbestellung abläuft.
Den Artikel, den uns die Zeitung freundlicherweise als pdf-Datei zur Verfügung gestellt hat, können Sie hier herunterladen.
Hintergrundinformationen zum EPPENDORFER sowie Leseproben gibt es hier.
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Patientenombudsleute / Pflegeombudsfrau
14. März 2011
Patientenombudsmann / -frau Schleswig-Holstein e.V.
Kostenloser Rat für Patientinne und Patienten im Gesundheitssystem
Der gemeinnützige Verein "Patientenombudsmann/ -frau e.V." bietet Rat und Hife bei Problemen und / oder Konflikten, die zwischen Patienten und Ärzten oder Pflegeeinrichtungen entstehen können. Die Ombudsleute sind in ihrer Funktion unabhängig und unterliegen keiner Einflussnahme durch Dritte; sie kennen jedoch aus ihren beruflichen Erfahrungen heraus sowohl die Sicht der Patienten als auch der Ärzte und können daher vermitteln, bevor sich bei einem Konflikt die Fronten verhärten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.ombudsmann-sh.de.
Rat & Hilfe für PatientInnen ° Hilfe und Schlichtung bei Pflegeproblemen
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Pflegegeldhöhe
18.Dezember 2012
Änderungen im Pflegegeld ab Januar 2013
Das Pflegegeld erhöht sich zum 1.1.13 für Pflegebedürftige der Pflegestufen I und II, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Dies ist z.B. bei Demenz oder manchmal auch bei einer psychischen Erkrakung des Pflegebedürftigen der Fall.
PS I: von 235,- € auf 305,- €
PS II: von 440,- € auf 525,- €
PS III bleibt unverändert auf 700,- €.
Außerdem wird Pflegegeld während einer Kurzzeitpflege zur Hälfte weiter gezahlt (bisher: kompletter Wegfall), und auch die Höchstgrenzen für Sachleistungen (z.B. durch einen professionellen Pflegedienst) steigen für die Pfllegestufen I und II.
Hier die Quelle auf dem Pflegegeld-Portal, und, etwas unübersichtlich, die offizielle Pressemitteilung.
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Pflegestützpunkt
28. Oktober 2010
Pflegestützpunkt Nordfriesland
Im Sommer 2010 hat der Pflegestützpunkt Nordfriesland seine Arbeit aufgenommen. Ziel des Stützpunktes ist es, die vielen Angebote im Pflegebereich, beginnend bei Haushaltshilfen, über ambulante Pflege und Hausnotrufanbieter bis zur vollstationären Pflege sowie die verschiedenen Beteteiligten besser zu koordinieren und einen Anlaufpunkt zu schaffen, der für Ratsuchende eine Wegweiserfunktion hat.
Auch Pflegeberatungen zu Hause sind möglich. Termine dafür können mit dem Pflegestützpunkt unter der Telefonnummer 04841 / 897031 vereinbart werden. Die Beratungen führt Frau Ulrike Petersen, Altenpflegerin und Pflegedienstleitung, durch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein unter www.pflege.schleswig-holstein.de oder Sie senden eine Mail an pflegestuetzpunkt@nordfriesland.de .
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Steuerfreibetrag für Ehrenamtliche
19. Januar 2011
Stärkung des Ehrenamts bei Betreuung und Vormundschaft
- Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuer an Übungsleiterpauschale
angeglichen -
Für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuungen und Pflegschaften wird die Befreiung von der Einkommenssteuerpflicht erweitert.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 werden pauschale Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Vormundschaft, für die ehrenamtliche rechtliche Betreuung und Pflegschaft bis zu einem Jahresbetrag
von 2.100,- Euro steuerfrei. Bisher waren es nur 500,- €. Die Neuregelung sorgt dafür, dass ehrenamtliche Betreuer steuerlich genauso behandelt werden wie andere ehrenamtlich Tätige, etwa
Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher.
Die Steuerbefreiung setzt ein klares Signal zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Die wachsende Zahl älterer Menschen und die Zunahme der Vereinzelung gerade
im hohen Alter führen zu einem steigenden Betreuungsbedarf. Die Neuregelung ermöglicht gerade ehrenamtlichen Betreuern außerhalb des Familienkreises, mehrere Betreuungen gleichzeitig zu
übernehmen, ohne dadurch steuerlichen Aufwand betreiben zu müssen.
Die Gesetzesänderung verbessert die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und vereinfacht die Arbeit von ehrenamtlich tätigen Betreuern und Vormündern. Die Regelung ist erstmals ab
dem Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden.
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Wohnraumanpassung für Menschen mit Demenz
4. August 2010
Von Bewegungsmeldern und Hüftschutzhosen
Der "EPPENDORFER", Zeitung für Psychiatrie, hat in seiner aktuellen Ausgabe 7&8 2010 einen spannenden Artikel zum Thema Wohnberatung und Wohnraumanpassung. Dort finden Sie weitere Hintergrundinformationen zu diesem Thema, das ja auch der Kern der Vorträge auf Amrum und Föhr am 13. und 14. August sind.
Den Artikel gibts hier - weitere Informationen zum EPPENDORFER auf der website www.eppendorfer.de
Wir danken der Redaktion des Eppendorfer für die Erlaubnis, den Artikel hier mit veröffentlichen zu dürfen!
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Zwangsbehandlung
13. Mai 2013
Gesetzliche Änderungen zu Unterbringung und sog. Zwangsmaßnahmen
bei gesetzlich Betreuten und Vollmachtgebern
Der Änderung zugrunde liegen zwei Entscheidungen, nach denen eine zwangsweise ärztliche Behandlung, z.B. bei vorliegen einer psychischen Erkrankung, ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung nicht zulässig ist. Die Beschlüsse im Wortlaut: XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12, beide vom 20.06.2012
Die Rechtsprechung hat damit klar gestellt, dass die Behandlung von Patienten gegen ihren Willen nach der alten Gesetzeslage keine ausreichende Grundlage hatte.
Mit Wirkung vom 26.2.2013 wurde daraufhin der § 1906 BGB geändert, der die Voraussetzungen für eine Unterbringung sowie nun auch für ärztliche Zwangsmaßnahmen regelt. Neu dabei ist zum EInen, dass auch für Zwangsbehandlungen nun eine Betreuungsgerichtliche Genehmigung vorliegen muss, und zum anderen, dass mehrere Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen müssen, so z.B. der Versuch, den Betroffenen von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen.
Den jetzt gültigen Gesetzestext im Wortlaut finden Sie hier.
Die Regelungen gelten dabei für rechtlich betreute Menschen ebenso wie für Menschen, die eine Vollmacht erteilt haben, aufgrund derer der Bevollmächtigte tätig
werden soll.
Eine Vollmacht muss schriftlich vorliegen, wenn die Einwilligung zur Unterbringung mit umfassst werden soll!
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