Aktuelles
Die Termine der nächsten Veranstaltungen finden Sie hier!
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24.02.2023
Beratungen zur Patientenverfügung
Mit Einführung des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes beraten wir nun auch zu Patientenverfügungen.
Wir bitten für Beratungsgespräche bei uns um Terminvereinbarung unter Tel 04681-2797
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01.07.2021
Änderung der Erreichbarkeit
Ab sofort erreichen Sie uns am besten in der Zeit von
Montag - Freitag 9-12 Uhr
sowie
Montag von 14-17 Uhr!
Wir bitten für Beratungsgespräche bei uns um Terminvereinbarung unter Tel 04681-2797
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1.4.2017
Erhöhung des Schonvermögens bei der Grundsicherung für Erwerbsgeminderte
Mit Wirkung zum 1.4.2017 steigt das Schonvermögen für Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen von 2.600,- € auf 5.000,- €.
Diese Grenze gilt auch für Menschen, die in einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe leben und dort ein Verfügungsgeld ("Taschengeld") bekommen.
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7.5.2015
Sonderkosten für Papierrechnungen bei Mobilfunkverträgen sind unzulässig
Viele Mobilfunkfirmen haben in den letzten Jahren zusätzliche Gebühren für die Erstellung einer Rechnung auf Papier erhoben, häufig in Höhe von 1,50 € je Rechnung.
Dies ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht zulässig, da die Kunden ein Recht auf eine Rechnung haben. Diese ausschließlich per Mail zuzusenden oder als Datei online zur Verfügung zu stellen, reicht nicht aus.
Gebürhren, die seit 2012 für Papierrechnungen gezahlt wurden, können zurückgefordert werden. Einen Musterbrief sowie auch den Wortlaut des Urteils vom 9.10.2014 stellt die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
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Beratung zur Vorsorgevollmacht
Beratungen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht gehören zu den Aufgaben der Betreuungsvereine.
In Schleswig-Holstein werden viele Betreuungsvereine bei dieser Aufgabe durch die Vorsorgelotsen unterstützt. Für diese wertvolle Hilfe bedankte sich Landrat Dietser Harrsen bei den
nordfriesischen Vorsorgelotsen, nähere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite
des Kreises Nordfriesland.
Bei uns auf Föhr und Amrum berät die Vorsorgelotsin Heide Pohl. Beratungen sind in den Räumen des Vereins oder auch zu Hause möglich. Für eine Terminabsprache wenden Sie sich bitte direkt an den Betreuungsverein Föhr amrum, Tel. 04681 2797.
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14. Juli 2014
Neue Schwerbehindertenausweise
Ab 1. Juli 2014 erhalten schwerbehinderte Menschen in Schleswig-Holstein den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Bankkartenformat.
Wenn ein Schwerbehindertenausweis aus Papier abläuft, kann er nicht mehr verlängert werden und wird durch den neuen Ausweis ersetzt. Ein Umtauschzwang noch gültiger Ausweise besteht jedoch nicht.
Nähere Informationen gibt es beim Landesamt für Soziale Dienste.
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1. Juli 2014
Verbraucherinsolvenzen: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Am 01.07.2014 trat die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens in Kraft. Sodann kann Verbrauchern die Restschuld schon nach drei Jahren erlassen werden. Voraussetzung ist, dass sie in dieser Zeit mindestens 35% der Gläubigerforderungen sowie die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter bezahlen.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass das Verfahren nach fünf Jahren um ein Jahr verkürzt werden kann, wenn der Betroffene in dieser Zeit die Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter decken kann. Im Rahmen eines Verbraucher-Insolvenzplanverfahrens kann im Einvernehmen mit Gericht und Gläubigern ein individueller Plan erstellt werden, wie und in welcher Höhe die Entschuldung durchgeführt wird. Das Verfahren kann dadurch verkürzt werden. Es gibt aber auch neue Hürden für einen schuldenfreien Neuanfang: Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind unter bestimmten Bedingungen jetzt auch Unterhalts- und Steuerschulden.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 30. Juni 2014 (dpa).
Nähere Informationen dazu bietet die Soziale Schuldnerberatung Hamburg:
http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/insolvenzverfahren/inso-reform/
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01. August 2013
Erhöhung der Aufwandspauschale
Ab dem 1. August 2013 steigt die Pauschale die ehrenamtliche rechtliche Betreuer bekommen können von bisher 323,- € auf 399,- €.
Gleichzeitig steigen auch die Gerichtskosten, die Betreute mit Vermögen an das zuständige Amtsgericht zahlen müssen.
Hintergrund der Änderungen ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz; nähere Informationen sowie den Wortlaut im Bundesgesetzblatt hat das Bundesministerium der Justiz hier bereit gestellt.
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