Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
In einer Betreuungsverfügung teilen Sie mit, dass Sie einen Betreuer haben möchten, falls Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können.
Darin können Sie festhalten, welche Wünsche Sie für den Fall einer Betreuung haben, wer die Betreuung übernehmen soll oden wen Sie auf gar keinen Fall als gesetzlichen Verteter haben möchten. Mit einer Betreuungsverfügung richten Sie sich an das Betreuungsgericht.
Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer Vertrauensperson die Vollmacht, bestimmte Rechtsgeschäfte für Sie zu tätigen (z.B. Arztgespräche für Sie zu führen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind). Um Sie bei Finanzgeschäften zu vertreten, bestehen Banken und Sparkassen auf einer eigenen Bankvollmacht. Diese muss direkt dort erteilt werden.
Die Vorsorgevollmacht ist die Alternative zur Betreuung. Wer einen Bevollmächtigten hat, bekommt keinen Betreuer. Das Betreuungsgericht wird hierbei nicht automatisch beteiligt. Ausnahmen sind dabei Unterbringungsmaßnahmen und ärztliche Behandlungen, die ein großes Risiko bergen.
Die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine sind aber verpflichtet, sowohl ehrenamtliche Betreuer als auch Bevollmächtigte kostenlos zu beraten und zu unterstützen. Auch das Betreuungsgericht kann bei Fragen weiter helfen.
Betreuungsverein Föhr-Amrum e.V.