Kann ich die Rechtsgeschäfte meiner Eltern / meines Ehegatten auch ohne Vollmacht oder gesetzliche Betreuung führen?
Nein.
Zwar können Ehegatten Rechtsgeschäfte für beide Ehepartner abschließen, das gilt aber nur für Dinge zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs ( z.B. auf Rechnung des Ehegatten das Auto tanken).
Egal, ob es ein Antrag bei der Pflegekasse oder bei der Rentenkasse ist: Um hier eine rechtkräftige Unterschrift leisten zu können, benötigen Sie den Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie die bevollmächtigte Person oder rechtliche/r Betreuer/in sind.
Betreuungsverein Föhr-Amrum e.V.