Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?
Das Betreuungsrecht ist ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Grundlagen für die gesetzliche Betreuung stehen unter Familienrecht, Titel 2: Rechtliche Betreuung und umfasst die Paragraphen 1896 - 1908 BGB.
Diese Paragraphen gelten teilweise auch für Bevollmächtigte; unter anderem die Vorgaben für Patientenverfügungen (§ 1901a ff) sowie für Unterbringungsmaßnahmen (§ 1906).
Betreuungsverein Föhr-Amrum e.V.