Wer bezahlt den gesetzlichen Betreuer?

Betreute, die nicht mittellos sind, müssen die Vergütung und die Auslagen des Betreuers aus ihrem Vermögen bezahlen. Ob jemand mittellos ist, richtet sich nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts. Bei mittellosen Betreuten wird der gesetzliche Betreuer vom Staat bezahlt.

 

Ein ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer hat Anspruch auf eine jährliche Aufwandspauschale von derzeit 323 €.

Berufsbetreuer werden nach einem festgelegten Stundensatz bezahlt. Der Umfang der Stunden ist vorgegeben und reduziert sich im Lauf der Betreuung. Näheres dazu können Sie bei den Vereinen erfragen.