Wie wird eine gesetzliche Betreuung eingerichtet?
Eine gesetzliche Betreuung muss beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden. Für die Inseln Föhr und Amrum ist das Betreuungsgericht Niebüll zuständig.
Die Anregung kann durch jede volljährige Person erfolgen. Dafür muss man nicht geschäftsfähig sein. Im Grundsatz genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie dem Gericht mitteilen, dass Sie für eine volljährige Person oder sich selbst eine Betreuung für notwendig halten. Das Betreuungsgericht wird dann automatisch tätig. Zuständig ist immer das Gericht, in dessen Bereich die Person wohnt, die eine Betreuung benötigt.
Für einen Antrag an das für die Inseln Föhr und Amrum zuständige Betreuungsgericht Niebüll finden Sie einen Vordruck im Downloadbereich.
Betreuungsverein Föhr-Amrum e.V.