Informationen für ehrenamtliche Betreuer/innen

Termine für den Erfahrungsaustausch von ehrenamtlichen Betreuern:

  

Dienstag, 31. August

 

Dienstag, 9. November

 

...jeweils von 18 - 19:30 Uhr im Büro des Betreuungsvereins, Strandstraße 41, in Wyk auf Föhr 

 

 

 

25. Februar 2010

Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Seit kurzem erheben einige Krankenkassen Zusatzbeiträge.
Für Menschen mit Behinderung, die nicht in einer Werkstatt (WfbM) arbeiten, übernimmt der Leistungsträger der Einrichtung die Kosten.
Für den rechtlichen Betreuer bedeutet das, dass das Schreiben der Krankenkasse an den zuständigen Kostenträger mit der Bitte um Kostenübernahme weitergeleitet werden muss.

Bei Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, ist die Situation noch etwas unklar. Arbeitet der Betreute in einer WfbM, am besten mit dem Arbeitgeber besprechen, da sehr wahrscheinlich diese den Betrag übernehmen.
Da jeder Kreis hier anders vorgeht, bitte bei diesem nachfragen, was gemacht werden muss, sobald die Krankenkasse des Betreuten Zusatzbeiträge ankündigt.